Berufskraftfahrerweiterbildung
LKW- & Bus-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese Pflicht betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE im Güter- und Personenverkehr durchführen.
Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.
Es gibt in der Weiterbildung LKW oder Bus keine Prüfung.
Ab Sofort bieten wir für Sie BKF Weiterbildungslehrgänge in 5 Modulen jeweils zu Tages- oder Wochenkursen in unserer Fahrschule Dagmar an.